Tagespflege kommt für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen in Betracht, die tagsüber nicht mehr allein in ihrem Zuhause verbleiben können oder wollen.
Seit dem 01.01.2015 werden die Aufwendungen für die Tagespflege durch die Pflegekasse zusätzlich zu den Leistungen der ambulanten Pflege (Pflegesachleistungen) bzw. für die privaten Pflegepersonen (Pflegegeld) finanziert.
D.h. Sie bzw. Ihre Angehörigen haben einen 100 %-igen Anspruch auf Pflegesach-, Pflegegeld- bzw. Kombinationsleistungen und zusätzlich einen einen 100 %-igen Anspruch auf Leistungen der Tagespflege.
Die Pflegekasse übernehmen zu 100 % den Pflegesatz (link zu Zuzahlung) bis zu einem maximalen monatlichen Betrag von:
Neben den Pflegesatz, der vollständig durch die Pflegekasse übernommen wird, sind durch die Gäste einer Tagespflege ein Eigenanteil zu tragen.
Sie wünschen mehr Informationen zu unserer Tagespflege, dann rufen Sie uns doch einfach an.