Wie Sie unter Vergütungen nachlesen konnten, haben Sie seit dem 01.01.2015 bei Nutzung einer Tagespflegeeinrichtung einen 100 %-igen Anspruch auf die Vergütung der ambulanten Versorgung (Pflegesach-, Pflegegeld- bzw. Kombinationsleistungen) und einen 100 %-igen Anspruch die Leistungen einer Tagespflege (gemäß § 42 SGB XI).

Nun möchten wir Ihnen verdeutlichen, welche Zuzahlungen durch Sie bei Nutzung unserer Tagespflege getragen werden müssen. Wie bisher auch, erfolgt die Vergütung einer Tagespflegeeinrichtung über einen Tagessatz, welcher zum Großteil durch die Pflegekassen getragen wird, den übrigen Teil haben die Gäste der Tagespflegeeinrichtung zu leisten. Der Tagessatz unserer Einrichtung, der Anteil der Pflegekassen und der Eigenanteil stellt sich wie folgt dar:

Für Gäste ohne zuerkannte Pflegestufe erheben wir einen Tagessatz von nur 43,45 €.
Die Tagessätze beinhalten den Alles-Inklusive Service, d. h. die medizinisch-pflegerische und die soziale Betreuung, die Miete inklusive Nebenkosten, das Essen und die Getränke und die Fahrtkosten.